Keine Gaudi: Fast Super-Cloud-GAU bei Microsoft

Bei Microsoft ist eingetreten, wovor sich viele Cloud-Anbieter insgeheim fürchteten: Getroffen hat es Azure mit seiner Cosmos DB, einer beliebten NoSQL-Datenbank. Das Datenbankmanagement wird dabei ganz im Sinn von PaaS weitgehend von Microsoft übernommen.

Nun haben Sicherheitsforscher eine Schwachstelle in der Funktion Jupyter-Notebook entdeckt. Dieses Feature war erst im Februar diesen Jahres durch Microsoft aktiviert worden. Der Vorgang zeigt, wie wichtig es ist, die Konfiguration in allen genutzten Cloud-Diensten beständig im Blick zu behalten und gerade neue Features sicherheitstechnisch kritisch zu bewerten.

Die Entdecker WIZ Research haben zur Schwachstelle folgendes Video erstellt:

Eine Webseite mit Informationen zur Schwachstelle ist hier zu finden: https://chaosdb.wiz.io/

Laut Microsoft kam es glücklicherweise nicht zu einem aktiven Ausnutzen dieser Schwachstelle, siehe folgende Stellungnahme:

Positiv hervorzuheben ist, dass nur zwei Tage nach Meldung der Sicherheitslücke das betroffene Jupyter-Notebook-Feature durch Microsoft deaktiviert wurde, sowie der offene Umgang mit der Schwachstelle.

Fix Once, Secure Everywhere

Dies zeigt einen weiteren Vorteil der Cloud: Wenn eine Schwachstelle im Zuständigkeitsbereich des Cloud-Anbieters liegt, muss diese in der Regel nur durch den Cloud-Anbieter gefixt werden. Auf der anderen Seite ist dies auch ein Unterscheidungsmerkmal in Bezug auf Anbieterqualität: Nur ein Cloud-Anbieter, der schnell reagiert, bietet den Kundendaten entsprechenden Schutz.

CV? Neee…

Leider gibt es – anders als für Schwachstellen in Anwendungen und Betriebssystemen – keine dedizierte Datenbank für Schwachstellen in Cloud-Diensten. Denn CVE-Nummer werden nur vergeben, wenn die die Software durch den Kunden kontrollier- bzw. installierbar ist (https://cloudsecurityalliance.org/blog/2018/08/13/cve-cloud-services-part-1/).

­Der 0 Millionen Dollar Raub: Mr. White Hat gibt’s zurück

Kryptowährungen an sich sind riskante Investitionsobjekte – nicht nur aufgrund der Volatilität und der häufigen Scam-Versuche, sondern auch wegen spektakulärer Security Incidents, die hier nicht selten gleichbedeutend sind mit dem Verlust von vielen Millionen Euro bzw. Dollar.

Umso wilder geht es bei „#Defi“ zu: „Decentralized Finance“ ist die nächste Entwicklungsstufe der „Kryptos“ und verbindet mehrere Blockchains zu größeren Netzwerken.

Hier konnte ein unbekannter Angreifer – später durch das bestohlene Poly-Netzwerk „Mr. White Hat“ getauft – umgerechnet 610 Millionen US-Dollar auf eigene Adressen in verschiedenen Kryptowährungen abzweigen. Dabei nutzte er einige spannende Designfehler von Poly aus. Insbesondere wurden Hashes nicht exakt genug geprüft.

Nach anfänglichem Betteln um Rückgabe der Beute schwenkte Poly bald um und bot dem Angreifer den Job als Sicherheitsberater an. Zwar scheint das Jobangebot im engeren Sinn nicht angenommen worden zu sein, aber das Geld wurde doch Stück für Stück zurückgebracht, ohne die Identität von Mr. White Hat zu enthüllen.

Sollte es wirklich seine bzw. ihre Absicht gewesen sein, auf Sicherheitslücken in #Defi bzw. Poly hinzuweisen – es wäre spektakulär gelungen.

https://threatpost.com/poly-network-recoups-610m-stolen-from-defi-platform/168906/

6 Jahre Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) – Eine Bestandsaufnahme im Vergleich

Von Konrad Degen.

Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) haben sich in zahlreichen KRITIS-Sektoren in Deutschland etabliert. Nach der durch das IT-Sicherheitsgesetz 1.0 ausgelösten Entstehungswelle entwickeln sich aufgrund der zweijährigen Gültigkeit die Standards weiter. Eine Vergleichsanalyse zeigt, dass sieben Schritte für die Erstellung eines B3S notwendig sind. 

Mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes 1.0 im Juli 2015 hat der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt, die IT-Sicherheit in Deutschland zu stärken. Betreiber von kritischen Infrastrukturen wurden aufgrund ihrer Bedeutung für die Gesellschaft verpflichtet, ein Mindestmaß an IT-Sicherheit zu gewährleisten, da ein Ausfall oder eine Störung der öffentlichen Daseinsvorsorge negative Auswirkungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zur Folge haben. KRITIS-Betreibern wurde die Möglichkeit eingeräumt, branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) zu entwickeln.  Die in der Regel durch Verbände entwickelten B3S werden nach Eignungsfeststellung durch das BSI für die Dauer von zwei Jahren als gültig erklärt.

Im Zuge der Diskussion um die Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 und einer geplanten Überarbeitung der B3S Orientierungshilfe durch das BSI ist es sinnvoll, sich die bestehende B3S-Landschaft genau anzuschauen. Auf der Webseite des BSI werden 10 existierende B3S u. a. für die KRITIS-Sektoren Wasser, ITK, Ernährung, Gesundheit und Pharma sowie Verkehr veröffentlicht. Allerdings besteht keine Veröffentlichungspflicht; die Anzahl tatsächliche existierender B3S liegt deutlich höher.

Überblick über B3S

Betrachtet man nur die öffentlich verfügbaren B3S, lassen sich folgende Erkenntnisse ableiten:

  • Die meisten B3S wurden durch Verbände herausgegeben und die erste Version in den Jahren 2018 und 2019 veröffentlicht.
  • Im Zuge der Weiterentwicklung bzw. Verlängerung der B3S wurden die Inhalte teilweise vertieft und aktualisiert, aber nur kleine Änderungen vorgenommen, und es erfolgte meist keine Änderung der Grundstruktur.
  • In der Regel orientieren sich die B3S-Autorinnen und Autoren an der einschlägigen Orientierungshilfe des BSI (Ausnahme: Der B3S für Verkehrssteuerungs- und Leitsysteme im kommunalen Straßenverkehr ist nach DIN ISO/IEC 27001 strukturiert)
  • Alle B3S umfassen nicht nur den B3S-Betreiber, sondern auch Dienstleister und Dritte, welche Teilleistungen bzw. Teilfunktionen erbringen. Der KRITIS-Betreiber muss dabei sicherstellen, dass die B3S-Anforderungen eingehalten werden.
  • Alle B3S verfolgen einen Allgefahrenansatz, und der Einsatz eines Informations-Sicherheitsmanagementsystems (ISMS) wird empfohlen und ist teilweise verpflichtend (u.a. B3S Gesundheitsversorgung im Krankenhaus)
  • Alle B3S verweisen auf allgemeine Normen (z. B. ISO 27001, IT-Grundschutz) und weitere branchenspezifische Standards, welche gemeinsam mit dem B3S angewendet werden müssen.
  • Alle B3S zeigen konkrete Maßnahmen und abzudeckende Themen auf, welche sich an der Orientierungshilfe orientieren und auf den speziellen KRITIS-Sektor angepasst wurden.

Vergleich B3S

Zukünftige B3S

Basierend auf den analysierten B3S lässt sich für die Erstellung zukünftiger B3S folgende Struktur empfehlen:

  1. Zunächst sollte die Festlegung des Scopes des B3S erfolgen. Dies beinhaltet die Nennung der Rechtsgrundlage, die Definition wichtiger Schlüsselbegriffe sowie die Festlegung der Zielsetzung des B3S mit einer Abgrenzung, welche Aspekte der kritischen Infrastruktur nicht Gegenstand des B3S sind.
  2. In einem zweiten Schritt sollte die KRITIS-Infrastruktur ausführlich beschrieben werden. Hierbei sollte auf die Funktionsweise und die Rollen/Akteure eingegangen werden. Im Mittelpunkt sollte die Beschreibung der Abhängigkeit der KRITIS-Infrastruktur von der IT stehen.
  3. Als dritter Schritt erfolgt die Festlegung und Formulierung der Schutzziele des B3S. Hierbei sollte auf die Anwendung eines Allgefahrenansatzes eingegangen, die KRITIS-Schutzziele genannt und auch die IT-Schutzziele beschrieben werden. Einbezogene Standards und Vorgaben, welche die Grundlage für den B3S bilden, können ebenfalls beschrieben bzw. auf diese verwiesen werden.
  4. Die Beschreibung der branchenspezifischen Gefährdungslage ist der vierte Schritt. Hierbei wird die kritische Dienstleistung definiert, indem deutlich wird, wann diese erfüllt oder nicht erfüllt wird. Des Weiteren werden die allgemeinen und IT-spezifischen Bedrohungen je nach Relevanz für den spezifischen B3S aufgelistet und gegenübergestellt. Die Benennung der Bedrohungskategorien und Schwachstellenkategorien sowie die Beschreibung des Umgangs bei Änderungen der Gefährdungslage sollten ebenfalls in diesem Schritt erfolgen.
  5. Im fünften Schritt erfolgt die Beschreibung des Vorgehens und Nennung von Maßnahmen für die Risikoanalyse und das Risikomanagement. Hierbei werden die Risikokategorien festgelegt und bewertet sowie Handlungsempfehlungen abgeleitet. Des Weiteren werden die Techniken und Methoden zur Durchführung der Risikoanalyse beschreiben und die Risikotoleranz definiert.
  6. Schritt sechs beinhaltet die Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Risiken. Hierbei sollte sich an den abzudeckenden Themen der Orientierungshilfe orientiert werden:
    1. Relevanz eines ISMS
    2. Relevanz des Business Continuity Management für die kDL
    3. Relevanz des Asset Management
    4. Anforderungen an eine robuste/resiliente Architektur
    5. Anforderungen an eine bauliche/physische Sicherheit
    6. Bedeutung der personellen und organisatorischen Sicherheit
    7. Relevanz der branchenspezifischen Technik und Nennung spezifischer Anforderungen an die Ausgestaltung
    8. Bedeutung der branchenspezifischen Architektur und Verantwortung
    9. Anforderungen an die Vorfallserkennung und -bearbeitung
    10. Umgang mit Überprüfungen und die Bedeutung von Übungen
    11. Relevanz der externen Informationsversorgung und Unterstützung
    12. Rolle und Bedeutung von Lieferanten, Dienstleister und Dritte
    13. Beschreibung der technischen Informationssicherheit
  7. In Schritt sieben erfolgt die Definition der zulässigen Arten von Nachweisen, welche für die Erfüllung des B3S erforderlich sind. Hierbei sollen auch die für den Nachweis zulässigen Standards bzw. Anforderungen genannt werden. Des Weiteren müssen die Anforderungen an das Prüfschema sowie das Prüfteam beschrieben werden. Zum Schluss wird auch die Nachweispflicht gegenüber dem BSI geregelt.

Zusätzlich zu den skizzierten Schritten kann durch einen Anhang die Übersichtlichkeit etwa von Schwachstellen und Bedrohungskategorien verbessert werden. Weiterhin ist es empfehlenswert, Schlüsselwörter wie „MUSS“, „SOLL“ und „KANN“ zu verwenden, damit die Bedeutung von Maßnahmen sofort ersichtlich ist. Ein Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, sowie ein Glossar sorgen für ein besseres Verständnis des B3S.

Show Your HighNIS: Highlights des EU NIS Investment Reports

von Tim Goos.

Im Dezember 2020 wurde der NIS Investment Report veröffentlicht. Dieser analysiert, wie die EU NIS Direktive in den zwei Jahren seit ihrer Umsetzung in die nationalen Gesetze von Organisationen implementiert wurde. Dabei betrachtet der Report als repräsentative Stichprobe für die gesamte EU nur Organisationen aus den vier Ländern Deutschland, Frankreich, Spanien und Polen. So konnte ein Vergleich zwischen den Ländern, aber auch zwischen verschiedenen Sektoren gezogen werden. Dabei stellte sich heraus, dass in Bezug auf die Umsetzungstiefe die Länder von Deutschland und die Sektoren vom Banken- sowie vom Energiesektor angeführt werden. Abgeschlossen wird der Bericht durch eine Umfrage zu den gewählten Schwerpunkten und Komplikationen bei der Implementierung. Nicht überraschend werden unklare Erwartungen der nationalen Autoritäten und Konflikte mit anderen Gesetzen als die größten Hindernisse genannt.

Zusammengefasst bietet der NIS Investment Report einen Einblick in die Umsetzung der NIS Direktive, aber leider keinen tiefen.

Abbildung1: Darstellung der aktuellen Implementierung der NIS Direktive[1]

Insgesamt haben rund 80 % aller betrachteten Organisationen mit der Implementierung begonnen oder haben diese schon vollendet. Nur eine der 251 betrachteten Organisationen weigert sich, die NIS Direktive zu implementieren oder sich an dieser zu orientieren. Weiterhin dauert die Implementierung im Schnitt zwischen 14 und 18 Monaten, womit dreiviertel der Organisationen im Jahr 2018 oder 2019 starteten. Vorreiter bei der vollendeten Implementierung der NIS Direktive ist Deutschland mit ~70 %, dicht gefolgt von Frankreich und Italien mit ~67 % bzw. ~64 %. Spanien und Polen folgen mit unter 50 % Umsetzung. Gründe hierfür sind unter anderem die Geschwindigkeit, mit der die NIS Direktive in die nationalen Gesetze umgesetzt wurde, sowie deren Priorisierung.

Die eingesetzten dedizierten Ressourcen umfassen zu 90 % ein Budget zwischen 50.000 € und 1 Million € mit einer 50/50-Verteilung, ob neue oder externe Arbeitskräfte eingesetzt werden. Da keine Korrelation zwischen den erhobenen Daten und der Größe der entsprechenden Organisationen vorliegt, können die Daten schlecht interpretiert werden. Es ist anzunehmen, dass kleinere Organisationen mehr auf neue oder externe Arbeitskräfte setzen, um die NIS Direktive zu implementieren, während große Organisationen durch entsprechend größere IT-Abteilungen und Know-how diese selbständig umsetzen können. Ein interessanter Ausreißer ist der Sektor Digitale Infrastruktur. In diesem gaben ~39 % der Organisationen ein Budget unter 50.000 € an. Im Vergleich zum Energiesektor zeigen sich große Diskrepanzen. Daraus lässt sich schließen, dass die einzelnen Sektoren unterschiedlichen Wert auf IT-Sicherheit legen.

Den größten Einfluss auf die IT-Sicherheit der Organisationen hat die NIS-Direktive in den drei Sicherheitsbereichen „Governance, Risk and Compliance“, „Security Analytics“ und „Network Security“. Dies zeigt sich z. B. dadurch, dass 81 % aller betrachteten Organisationen einen Mechanismus zum Melden von Vorfällen in der IT-Sicherheit an nationale Autoritäten eingerichtet haben. Außerdem sieht die überwiegende Mehrheit aller betrachteten Organisationen die NIS-Direktive als einen positiven Beitrag zu Ihrer IT-Sicherheit. Dies könnte an den wenigen neuen Technologien liegen, die laut Umfrage eingesetzt werden. Es wurden also meist schon bestehende Systeme erweitert oder ausgebaut, was es den Organisationen einfacher machte. Schließlich gaben die betrachteten Organisationen die verschiedenen Umsetzungen in nationale Gesetze und mögliche Konflikte mit alten Gesetzgebungen sowie die Priorisierung anderer Regulierungen und die unklaren Erwartungen von Seiten nationaler Autoritäten als die größten Schwierigkeiten bei der Implementierung der NIS Direktive an.


[1] S. 18 des NIS Investments Report https://www.enisa.europa.eu/publications/nis-investments

Verbändeanhörung zur neuen KRITIS-Verordnung

An die einschlägigen Verbände wurde heute ein Vorab-Entwurf der Änderung der KRITIS-Verordnung zur Anhörung verschickt. Das BMI sieht darin signifikante neue bzw. verschärfte Anforderungen für KRITIS-Betreiber und – erstmalig – auch andere Unternehmen vor. Der Entwurf ist wohl innerhalb der Bundesregierung, anders als ein typischer Referentenentwurf, noch nicht abschließend abgestimmt.

KRITIS-Betreiber bleibten weiter verpflichtet, ihre Anlagen für kritische Dienstleistungen (kDL) nach „Stand der Technik“ abzusichern, was alle zwei Jahre durch zu überprüfen ist. Verstöße könnten zukünftig jedoch mit bis zu 20 Millionen Euro für juristische Personen geahndet werden (heute: 100.000 Euro).

BMI, Auswärtiges Amt und zuständiges Fachministerium könnten zukünftig den Einsatz bestimmter kritischer Komponenten verbieten („Lex Huawei“).

Betreiber würden zudem verpflichtet, Systeme zur „automatischen Angriffserkennung“ (lies: SIEM, ggf. SOC) zu nutzen und die Daten aus diesen vier Jahre lang aufzubewahren,

Kein neuer Schwellwert, aber neue Schwellen

Zwar bleibt die Orientierungsgröße von 500.000 mit einer kDL versorgten Menschen für die Einstufung als Kritis-Anlage erhalten. Im Detail wurde deren Interpretation aber verändert und ausgeweitet.

Für Verkehrsbetriebe etwa würde sich die Formulierung von „125 Millionen Fahrgästen im Jahr“ zu „125 Millionen unternehmensbezogener Fahrgastfahrten im Jahr“ konkretisieren, was Querelen wie bei der BVG (inzwischen beigelegt) die Grundlage entzieht.

Software und IT-Dienste als KRITIS

Neu als KRITIS-Anlagen werden nun „Software und IT-Dienste, die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung notwendig sind“ genannt. Hier ist jedoch noch eine konkrete Interpretation vonnöten.

Bis zum 17. Mai erwartet das BMI die Stellungnahmen der Verbände. Am 26. Mai ist eine Anhörung per Videokonferenz terminiert.

IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verabschiedet

Nach langen Verhandlungen hat der Bundestag am 23.4.2021 „nach halbstündiger Aussprache“ – sprich, kurz und (je nach Standpunkt) schmerzlos bzw. -voll die Neuausgabe des IT-Sicherheitsgesetzes von 2015 beschlossen. Seit 2019 hatte es für die Novelle des Gesetzes, welches bis zuletzt nicht evaluiert worden war, eine Reihe von öffentlichen, nichtöffentlichen, geleakten und teilweise schnell wieder veralteten Entwürfen gegeben, die der kommentierenden Zivilgesellschaft einiges an Agilität abverlangten.

Am Ende konnte die viele – nicht wenige sagen: vernichtende – Kritik am Gesamtwerk nur wenig Änderungen bewirken; auch die Anträge der verschiedenen Oppositionsparteien wurden sämtlich abgeschmettert. Nun ist es, was es ist – und wird, wie bereits das ursprüngliche IT-SiG – konkret vor allem mit den folgenden Rechtsverordnungen ausgestaltet werden.

Klar ist aber schon, dass die Kompetenz des BSI stark erweitert wird. Es kann künftig Sicherheitslücken in IT-Systemen über öffentliche Telekommunikationsnetze mithilfe von Portscans suchen und semi-offensive Methoden wie Honeypots und Sinkholes einsetzen. Dazu mischt das BSI jetzt im Verbraucherschutz mit, etwa mit einem IT-Sicherheitskennzeichen.

Kritis-Betreiber sowie Betreiber im Energie-Sektor müssen bald Systeme zur Angriffserkennung („SOC“/„SIEM“) einsetzen. Außerdem müssen Erklärungen von Herstellern kritischer Komponenten eingeholt werden, dass keine Sabotage oder Spionage zu erwarten ist.

Bestimmte bislang schon geltende Pflichten für Kritis-Betreiber (v. a. die Meldepflicht) betreffen demnächst auch „Unternehmen in besonderem öffentlichen Interesse“ („UNBÖFI“), etwa in der Rüstungsindustrie und im Bereich Verschlusssachen („KRITIS-light“). Ebenso auf dem Radar sind nun Unternehmen, die der Störfallverordnung unterliegen, und Konzerne „von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung“ im Inland oder als Zulieferer mit „Alleinstellungsmerkmalen“. Neu betroffen ist der Sektor Entsorgung.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/12/it-sig-2-kabinett.html

Kein Ende-zu-Ende gut, alles gut bei E-Mail

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist heute bei E-Mails faktisch nicht vorhanden. Es gibt dafür zwei große Konzepte bzw. Standards: PGP (inline/MIME) und S/MIME. Doch sowohl mangels intuitiver Verwendung in den gängigsten E-Mail-Anwendungen als auch aufgrund des schlechten Rufs – hauptsächlich in Bezug auf Benutzbarkeit, aber auch auf Sicherheit – finden sie keine große Akzeptanz.

Dann halt WhatsApp?

Die gängigen Messenger sind inzwischen deutlich sicherer als E-Mail. Viele Organisationen scheuen zudem den Aufwand, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einzuführen. Sie fürchten einerseits die schlechte Außenwirkung, wenn E-Mails erst nach organisatorischem Aufwand ausgetauscht werden können (Schlüsselaustausch), und andererseits den Verlust von E-Mail-Historie (Backups), wenn Schlüsselmaterial verlorengeht. Auch das Einbinden von Spam- und Viren-Scanner ist keine einfache Angelegenheit. Es herrscht noch immer das Mantra: „Eine E-Mail muss ankommen und vom Empfänger gelesen werden können, egal wie.“

Stellt eine Organisation die Möglichkeit, E-Mails verschlüsselt zu senden, als Option zur Verfügung, greifen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur sehr selten darauf zurück. Oft sind es vermeintlich nur „nicht-sensible“ Informationen, die ausgetauscht werden. Später, bei kritischeren Daten, heißt es häufig, einmal sei keinmal – bis dann hochsensible Informationen zeitkritisch ausgetauscht werden müssen und keine Zeit mehr für einen Schlüsselaustausch ist.

Pfeiler der Verschlüsselung

Eine gute E-Mail-Verschlüsselung basiert auf drei Pfeilern:

  1. Sichere Software,
  2. Schulung (zur richtigen Verwendung) und
  3. Sensibilisierung (zur Motivation)

Schwächelt nur ein Pfeiler, bricht die ganze Konstruktion zusammen. Gerade die dritte Säule hat einen großen Feind: den Frust. Zu häufig kommt es vor, dass die Gegenseite aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage ist, verschlüsselte E-Mail-Kommunikation durchzuführen, während eine unverschlüsselte E-Mail einfach funktioniert.

„Wir haben ein E-Mail-Gateway, das kann das alles.“, ist ein Lösungsansatz, den man öfters mal hört. Es ist richtig, E-Mail-Gateways adressieren einige Schwächen gängiger E-Mail-Anwendungen. Aber intuitive Verwendung ist auch hier Fehlanzeige. Meistens gilt auch hier: Die E-Mail muss raus – und der Schlüsselaustausch verbleibt beim Endanwender. Im Zweifel wird die E-Mail dann doch unverschlüsselt versandt.

Ist eine Verschlüsselung nur optional, kann man aus Versehen unverschlüsselt versenden oder die Notwendigkeit verschlüsselt zu versenden solange hinauszögern, bis eine vertrauliche E-Mail aus zeitlichen Gründen unverschlüsselt versendet werden muss.

Zentrale Qual: S/MIME

S/MIME ist vergleichbar mit HTTPS in folgender Hinsicht: Es braucht eine Welt umspannendes Netz aus PKIs (Public-Key-Infrastrukturen), um gut zu funktionieren.

Was S/MIME im Gegensatz zu HTTPS fehlt, ist ein Schlüsselaustausch-Element. Beim Entwurf von S/MIME (1995) stellte man sich einen Verzeichnisdienst oder eine Verzeichnisdienst-Infrastruktur vor, hatte jedoch die Rechnung ohne den Datenschutz gemacht. Die Alternative zu einem Verzeichnis, sich gegenseitig signierte E-Mails zu senden, kann schnell zu einem größeren Delay führen, wenn nicht beide Parteien gleichzeitig am Rechner sitzen.

Was S/MIME mit HTTPS gemeinsam hat, es werden vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen benötigt. Man kann eine eigene Zertifizierungsstelle aufbauen, doch dann hat man das Problem, diese als vertrauenswürdig an alle (auch potentielle) Kommunikationspartner zu verteilen. Hier gibt es keinen einheitlich definierten Weg. Oder man wendet sich an die wenigen öffentlich anerkannten Zertifizierungsstellen, die neben Server-Zertifikaten auch Personen-Zertifikate ausstellen. Diese lassen sich dies jedoch gut bezahlen, vor allem im Vergleich zu Server-Zertifikaten, wo der öffentliche Dienst Let’s Encrypt für einen drastischen Preisverfall gesorgt hat. Ob aber eine öffentlich anerkannte Zertifizierungsstelle wirklich gute Arbeit leistet, ist auch nicht immer sichergestellt. Hier gibt es im Bereich der Server-Zertifikate viele Negativ-Beispiele. Nicht umsonst drohen Größen wie Google, Mozilla und Apple mit dem Rauswurf von Zertifizierungsstellen, wenn diese einmal wieder „Blödsinn“ gemacht haben. Nur gibt es eine solche Marktmacht bei S/MIME nicht.

Pretty Bad: PGP

PGP hat von Anfang an auf eine PKI verzichten wollen, kommt aber ohne einen (dezentralen) Verzeichnisdienst auch nicht wirklich aus. Und die Idee eines Web-Of-Trust kann man weitestgehend als gescheitert betrachten, da braucht man noch nicht einmal die Datenschutz-Karte zu zücken:

„Ach ja, ich konnte Deine E-Mail nicht öffnen“ – und das Tage oder Wochen nach dem Versenden der E-Mail und erst auf Nachfrage. Trotz Schlüsselaustauschs. Was ist passiert? Der Empfänger hat seinen Schlüssel „verloren“, sieht aber keine Notwendigkeit zu handeln, weder proaktiv noch reaktiv. Solche E-Mail-Empfänger adressieren ganz klar den Feind „Frust“.

Transportverschlüsselung als Rettung?

„Aber was ist mit der Transportverschlüsselung, da kann doch dann auch keiner mitlesen?“ Das Hauptproblem auch hier: Eine E-Mail muss ankommen und vom Empfänger gelesen werden können, egal wie. Schlägt beim Versenden die Zertifikatsprüfung fehlt, wird trotzdem übertragen. Bietet die Gegenstelle keine Verschlüsselung an, wird trotzdem übertragen. Interessanterweise ist es immer erstmal ein Fehler des Senders, wenn eine E-Mail nicht versendet werden kann, auch wenn die Gegenstelle sich nicht an geltende Normen hält. Auch das Thema Sender-Authentizität wird von der Transportverschlüsselung nicht geleistet.

OWASP – Mehr als die Top 10 Sicherheitsrisiken für Webanwendungen

Vielen werden die „OWASP Top 10“ der Inbegriff der kritischsten Bedrohungen für Webanwendungen sein.

Dabei hat das Open Web Application Security Project mit einer ganzen Reihe verschiedener Open-Source-Projekte im Bereich der Anwendungssicherheit noch weitaus mehr zu bieten.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Projekte von OWASP, die sogenannten Flagship-Projekte:

OWASP Amass

Amass dient der DNS Enumeration, also der Zusammenstellung aller DNS-Datensätze eines Unternehmens, um so die Angriffsfläche von Netzwerken bestimmen zu können. Hierzu werden laut OWASP quelloffene Informationen gesammelt und aktive Aufklärungstechniken benutzt.

OWASP Application Security Verification Standard (ASVS)

Der ASVS bietet eine Grundlage, um die technischen Sicherheitskontrollen einer Webanwendung zu testen, und stellt Entwicklern gleichzeitig eine Liste mit Anforderungen für die sichere Entwicklung zur Verfügung. Dieser Standard kann etwa dazu benutzt werden, technische Sicherheitskontrollen auf Schwachstellen im Bereich des Cross-Site Scripting (XSS) und der SQL Injections zu überprüfen.

OWASP Cheat Sheet Series

Die OWASP Cheat Sheet Series wurde ins Leben gerufen, um insbesondere Anwendungsentwicklern eine Reihe von einfachen Good-Practice-Guides bereitzustellen. Hierbei wurde besonderen Wert auf Praktikabilität gelegt, sodass der Großteil der Entwickler diese Praktiken auch tatsächlich implementieren kann.

CSRFGuard

Bei CSRFGuard handelt es sich um eine Bibliothek, welche eine Variante des Synchronizer Token Patterns darstellt, um das Risiko von Angriffen via Cross-Site Request Forgery (CSRF) zu minimieren. Momentan arbeitet OWASP an der Version 4.0, die einige Schwachstellen der aktuellen Version beheben soll, bei der CSRFGuard durch XSS oder Session Hijacking umgangen werden kann.

OWASP Defectdojo

DefectDojo ist ein Schwachstellen-Management-Tool, das den Testprozess von Schwachstellen optimiert, indem es beispielsweise Templates, Generatoren für Berichte und Metriken zur Verfügung stellt. Hauptaugenmerk dieses Projekts liegt darauf, den Aufwand von Sicherheitsexperten zu minimieren, der mit dem Verwalten von Schwachstellen verbunden ist.

OWASP Dependency-Check

Der Dependency-Check ist ein Werkzeug zur Software Composition Analysis (SCA), das versucht, bereits bekannte Schwachstellen und Sicherheitslücken in den Komponenten eines Projekts aufzuspüren. Dies geschieht durch einen Abgleich mit dem Standard Common Platform Enumeration (CPE). Sofern es Treffer gibt, wird ein Bericht mit diesen generiert, wobei auf die entsprechenden Einträge im CPE verlinkt wird.

OWASP Dependency-Track

Dependency-Track versucht eine intelligente Plattform für die Komponenten-Analyse einer Organisation zu bieten, durch die Risiken in der Software-Lieferkette erkannt und minimiert werden können. Durch den Ansatz, dass das Potenzial der Software Bill of Materials (SBOM) ausgeschöpft wird, kann Dependency-Track Vorteile gegenüber anderen SCA-Lösungen haben.

OWASP Juice Shop

OWASP Juice Shop ist eine Webanwendung, welche für Security-Trainings, CTFs und Testzwecke verwendet werden kann. Juice Shop enthält verschiedene Hacking-Herausforderungen mit variierendem Schwierigkeitsgrad, alle OWASP Top Ten Schwachstellen und viele weitere Sicherheitslücken, die durch einen Gamification-Ansatz darauf warten, entdeckt und ausgenutzt zu werden.

OWASP Mobile Security Testing Guide

Der OWASP Mobile Security Testing Guide ist eine umfassende Anleitung zum Testen der Sicherheit mobiler Anwendungen und zum Reverse Engineering für iOS und Android.

OWASP Mobile Top 10

Die OWASP Mobile Top 10 sind (angelehnt an die bereits erwähnten Top 10 für Webanwendungen) die zehn größten Risiken für mobile Anwendungen.

OWASP ModSecurity Core Rule Set

Das OWASP ModSecurity Core Rule Set (CRS) ist eine Sammlung allgemeiner Regeln zum Aufspüren von Angriffen, die mit kompatiblen Firewalls für Webanwendungen (WAFs) genutzt werden kann. CRS zielt darauf ab, Webanwendungen vor einer Vielzahl von Angriffen zu schützen, wobei die Rate von Fehlalarmen so gering wie möglich gehalten werden soll.

OWASP OWTF

OWASP OWTF ist ein Projekt, das es sich zum Ziel gesetzt hat, Penetrationstests effizienter, umfangreicher und gleichzeitig kreativer und spaßiger zu gestalten, um so das Pensum an unkreativer Arbeit zu minimieren. Das Credo für dieses Projekt lautet, dass in weniger Zeit mehr getestet werden soll und das Projekt die Penetrationstester hierbei unterstützt, indem zum Beispiel das Schreiben von Berichten zeitsparender gestaltet wird.

OWASP SAMM

Das OWASP Software Assurance Maturity Model (SAMM) ist ein öffentliches Framework, das Unternehmen dabei hilft, eine Strategie zur Softwaresicherheit zu erarbeiten und zu implementieren, die auf die Risiken zurechtgeschnitten ist, mit denen das entsprechende Unternehmen konfrontiert ist.

OWASP Security Knowledge Framework

OWASP Security Knowledge Framework (SKF) ist eine Webanwendung, die die Prinzipien von sicherem Programmieren in verschiedenen Programmiersprachen erklärt. Dies wird anhand überschaubarer Entwicklungsprojekte und anhand von Laboren zum Üben von Sicherheitsprüfungen erreicht, um die Sicherheit von Anwendungen von Anfang an in den Entwicklungsprozess mit einzubinden.

OWASP Security Shepherd

Der OWASP Security Shepherd ist eine Sicherheitstrainings-Plattform, die es sowohl als Webversion als auch als mobile Anwendung gibt. Die Anwendung hat als Ziel, das Sicherheitsbewusstsein zu fördern, wobei die Anwendung für alle Erfahrungsstufen vom Anfänger bis zum erfahrenen AppSec Engineer vorgesehen ist.

OWASP Web Security Testing Guide

Der OWASP Web Security Testing Guide dient als erste Anlaufstelle für Webanwendungs-Entwickler und Sicherheitsexperten im Bereich Cybersecurity-Testing. Er bildet einen Guide zum Testen von Webanwendungen und Webservices.

OWASP ZAP

OWASP Zed Attack Proxy (ZAP) ist ein Werkzeug für Penetrationstests, das sowohl von Anfängern in der Anwendungssicherheit als auch von professionellen Penetrationstestern genutzt werden kann. Im Kern ist ZAP ein Person-in-the-Middle-Proxy, der die Kommunikation zwischen Browser und Webanwendung abfangen, inspizieren und wenn nötig verändern kann.
(Das Projekt wird inzwischen unabhängig von der OWASP weiterverfolgt: https://www.zaproxy.org/)

Hafnium Reloaded – Wieder kritische Schwachstellen in Microsoft Exchange

Und täglich grüßt das Murmeltier? Nicht ganz. Trotzdem erleben wir aktuell ein Déjà-vu mit Microsoft Exchange: Am 13.04.2021 19 Uhr MESZ wurden vier neue hochkritische Schwachstellen samt dazugehörigem Patch veröffentlicht.

Das BSI warnt bereits vor der Schwachstelle und fordert dazu auf, sehr zeitnah die eigenen Systeme zu patchen. Die Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) des US Department of Homeland Security (DHS) geht sogar noch einen Schritt weiter und wird am Freitag, den 16.04.2021 alle nicht gepatchten Systeme aus dem eigenen Netzwerk ausschließen.

Bei den von der NSA an Microsoft gemeldeten Schwachstelle handelt es sich u. a. wieder um Remote-Code-Execution-Lücken mit einem sehr hohen CVSS Score von 9.8 (auf einer 10er-Skala). Hierbei kann, ähnlich wie bei Hafnium, ein entfernter Angreifer Code auf die Systeme einschleusen und diese ggf. übernehmen. Bei den Schwachstellen handelt es sich um die folgenden CVEs:

  • CVE-2021-28480 Microsoft Server Remote Code Execution Vulnerability
  • CVE-2021-28481 Microsoft Server Remote Code Execution Vulnerability
  • CVE-2021-28482 Microsoft Server Remote Code Execution Vulnerability
  • CVE-2021-28483 Microsoft Server Remote Code Execution Vulnerability

Patches stehen bereits für die folgenden Systeme zur Verfügung:

  • Exchange Server 2013 CU23
  • Exchange Server 2016 CU19 und CU20
  • Exchange Server 2019 CU8 und CU9

Das nicht mehr unterstützte Exchange Server 2010 soll diesmal nicht betroffen sein.

Die Schwachstellen werden aktuell anscheinend noch nicht ausgenutzt. Es dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein, bis entsprechende Exploits zur Verfügung stehen . Daher sollten betroffene Exchange-Systeme noch heute gepatcht werden.

Wir empfehlen darüber hinaus weiterhin, Exchange-Umgebungen engmaschig zu kontrollieren.