Freigiebiger Datenreichtum bei VW
Die Frage der Datenhoheit, die sich aus der Erfassung und Nutzung von Daten durch Fahrzeuge ergibt, ist Gegenstand kontroverser Diskussionen. Fahrzeughersteller vertreten die Auffassung, dass diese Daten als ihr Eigentum zu betrachten sind, während Halter von Fahrzeugen der Meinung sind, dass es sich um personenbezogene Daten handelt, was die Anwendung der DSGVO impliziert. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/assistenzsysteme/daten-im-auto-eu-data-act Der ADAC hat bereits 2016 festgestellt, dass sich aus Daten der Autosensoren und der Bewegungsdaten Rückschlüsse auf das Nutzungsprofil ziehen lassen. Im Januar 2024 wies der […]