Caught in the Act of Product Security: EU Cyber Resilience Act

Seitdem 2015 das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten ist, hat sich in der Regulierung zur Cybersicherheit viel getan. Immer mehr Sektoren wurden mit Anforderungen und Auflagen belegt, und neue Zielgruppen sind in den Fokus gerückt.

Allerdings hat sich die Aufmerksamkeit dabei bisher weitgehend auf die Betreiber von IT und OT gerichtet. Dies ist insofern unzureichend, als bestimmte Probleme ohne die Mitwirkung der Hersteller und Zulieferer nicht gelöst werden können. Diese Lücke möchte die EU nun mit dem Cyber Resilience Act schließen.

Die im Entwurf vorliegende Richtlinie sieht vor, dass Security Teil des CE-Kennzeichens wird. Dies betrifft alle Produkte „mit digitalen Elementen“, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Security würde damit erstmals eine offiziell geforderte und zu zertifizierende Produkteigenschaft, inklusive beizulegender „SBOM“ (Software Bill of Materials, einer Auflistung aller verwendeten Softwarekomponenten) und der Pflicht zur Bekanntgabe ausgenutzter Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden.

Zwar ist noch unklar, wie die Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten, die Hersteller und den Markt am Ende umgesetzt wird, doch könnte sie durchaus geeignet sein, der Security in Produkten nachhaltig Schwung zu verleihen. Vorausgesetzt, sie wird bis zur Verabschiedung nicht noch verwässert.

P.S.: Unter „Produktsicherheit“ wird im Deutschen heute (noch?) weitgehend Safety verstanden. Das könnte sich zukünftig ändern, wenn Security ein gleichwertiger Bestandteil der –> Product Security wird.

https://www.taylorwessing.com/en/insights-and-events/insights/2022/10/the-cyber-resilience-act

https://fluchsfriction.medium.com/eu-cyber-resilience-act-german-version-ae2ed6166aea

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