Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat einer Beschwerde des Datenschutz-Aktivisten Max Schrems gegen Facebook Irland stattgegeben und den Angemessenheitsbeschluss aufgrund des Privacy Shield-Rahmenwerks mit den USA für ungültig erklärt. Hintergrund der Beschwerde ist die Datenweitergabe von Facebook Irland an den Mutterkonzern in den USA. Schrems‘ Beschwerde beinhaltete insbesondere die Datenweitergabe an US-Behörden ohne Wahrung von Betroffenenrechten.
Die einzig verbliebene legale Art und Weise des Datentransfers nach Übersee sind nun also die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission, welche von vielen großen Cloudanbietern bereits genutzt werden.
https://www.tagesschau.de/ausland/eugh-datenaustausch-usa-101.html