IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verabschiedet
Nach langen Verhandlungen hat der Bundestag am 23.4.2021 „nach halbstündiger Aussprache“ – sprich, kurz und (je nach Standpunkt) schmerzlos bzw. -voll die Neuausgabe des IT-Sicherheitsgesetzes von 2015 beschlossen. Seit 2019 hatte es für die Novelle des Gesetzes, welches bis zuletzt nicht evaluiert worden war, eine Reihe von öffentlichen, nichtöffentlichen, geleakten und teilweise schnell wieder veralteten Entwürfen gegeben, die der kommentierenden Zivilgesellschaft einiges an Agilität abverlangten.
Am Ende konnte die viele – nicht wenige sagen: vernichtende – Kritik am Gesamtwerk nur wenig Änderungen bewirken; auch die Anträge der verschiedenen Oppositionsparteien wurden sämtlich abgeschmettert. Nun ist es, was es ist – und wird, wie bereits das ursprüngliche IT-SiG – konkret vor allem mit den folgenden Rechtsverordnungen ausgestaltet werden.
Klar ist aber schon, dass die Kompetenz des BSI stark erweitert wird. Es kann künftig Sicherheitslücken in IT-Systemen über öffentliche Telekommunikationsnetze mithilfe von Portscans suchen und semi-offensive Methoden wie Honeypots und Sinkholes einsetzen. Dazu mischt das BSI jetzt im Verbraucherschutz mit, etwa mit einem IT-Sicherheitskennzeichen.
Kritis-Betreiber sowie Betreiber im Energie-Sektor müssen bald Systeme zur Angriffserkennung („SOC“/„SIEM“) einsetzen. Außerdem müssen Erklärungen von Herstellern kritischer Komponenten eingeholt werden, dass keine Sabotage oder Spionage zu erwarten ist.
Bestimmte bislang schon geltende Pflichten für Kritis-Betreiber (v. a. die Meldepflicht) betreffen demnächst auch „Unternehmen in besonderem öffentlichen Interesse“ („UNBÖFI“), etwa in der Rüstungsindustrie und im Bereich Verschlusssachen („KRITIS-light“). Ebenso auf dem Radar sind nun Unternehmen, die der Störfallverordnung unterliegen, und Konzerne „von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung“ im Inland oder als Zulieferer mit „Alleinstellungsmerkmalen“. Neu betroffen ist der Sektor Entsorgung.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/12/it-sig-2-kabinett.html