IT-SiG 2.0 v0.3
Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ist immer noch nicht fertig – und wird es auch in diesem Jahr nicht mehr. Immerhin wurde am 19.11. der dritte Referentenentwurf bekannt.
Viele Punkte sind aus den vorigen Entwürfen bekannt, es gibt aber auch Neuerungen. So sollen Bußgelder nicht mehr analog zur DSGVO bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes umfassen, sondern bei 2 Mio. Euro gedeckelt werden. Sicherheitsanforderungen sind nun auch für „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“ vorgesehen, für wirtschaftlich systemrelevante Unternehmen und für Gefahrstoffbetriebe (Chemie). Das BSI soll weiterhin die Befugnis bekommen, öffentlich zugängliche Internetdienste und Geräte zu hacken, um Sicherheitslücken aufzudecken. Letzteres ist problematisch aufgrund der fehlenden Unabhängigkeit des Bundesamts vom Innenministerium, das auch Strafermittlungsbehörden und Verfassungsschutz beherbergt. Es besteht damit die Gefahr, dass gefundene Sicherheitslücken für diese Zwecke geheim gehalten werden, anstelle bei den Softwareherstellern und Anwendern für die Beseitigung zu sorgen.
Der dritte Referentenentwurf soll nun in die sogenannte Ressortabstimmung gehen. Eine Verabschiedung des Gesetzes im Frühjahr 2021 wäre möglich, einige Beobachter rechnen aber eher mit einer Punktlandung vor dem Ende der Legislaturperiode im Sommer. Unklar ist aktuell aber auch noch, ob es bereits einen Konsens in der Bundesregierung für diesen Entwurf gibt – oder ob demnächst ein weiterer folgt.
Eine detaillierte Analyse der Änderungen: