2007 wurde der sogenannte „Hackerparagraph“ (§ 202 c StGB) vom Gesetzgeber mit dem Ziel eingeführt, schwere Formen der Computerkriminalität unter Strafe zu stellen. Die Regelung war von Beginn an starker Kritik aus der Community ausgesetzt, weil sie auch Sicherheitsforscher zu kriminalisieren droht. Nun hat das Bundesministerium für Justiz einen Referentenentwurf zur Änderung des besagten Paragraphen vorgelegt, der von der Seite Netzpolitik veröffentlicht wurde. Die AG KRITIS veröffentlichte eine Stellungnahme und zeigt auf, welche Probleme vom Entwurf nicht gelöst werden.