Verordnete Sicherheit: Europäische NIS2 auf dem Weg in deutsches Recht

Über das Thema NIS2 hatten wir im Digest schon oft berichtet. Zur Erinnerung: Es geht um die Aktualisierung der europäischen Verordnung zur Informationssicherheit von Behörden und Unternehmen.

Letzte Woche wurde der Referentenentwurf des Umsetzungsgesetztes der NIS2-Richtlinie mit dem gewagten Namen NIS2UmsuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) bekannt. Das BMI folgt damit der europäischen Vorgabe, die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in deutsches Gesetz zu überführen. Dem geleakten Papier fehlen allerdings noch wichtige Inhalte. Beispielsweise ist die Schätzung zu einmaligen und kontinuierlichen Kosten noch undurchsichtig. Dafür wird die Rolle „CISO Bund“ etabliert, welche sich zentral mit der Sicherheit des Bundes auseinandersetzen soll.

Klar ist außerdem, dass der Begriff UBI (Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse) der Vergangenheit angehören soll. Die Bestimmungen dazu werden jedoch inhaltlich im Umsetzungsgesetz weiter existieren. Klarer werden außerdem die von den Unternehmen und Einrichtungen zu erfüllenden Anforderungen, welche in einem dezidierten Katalog gesammelt werden. Ein Handlungsdruck wird vorerst auf Seiten des BMI-liegen, das mit der deutschen Überführung zum Stichtag wahrscheinlich alle Hände voll zu tun haben wird. Die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen müssen die Umsetzungsnachweise anschließend bis 2026 erbringen.

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