Haben Sie durchgeatmet, weil Ihre Organisation nicht unter die Definition von KRITIS nach dem BSI-Gesetz fiel? Dann atmen sie nochmal tief ein, denn Ihre Puste könnten Sie bald für die Umsetzung der Anforderungen und Maßnahmen aus der europäischen Richtlinie NIS2 brauchen. Ende 2022 beschlossen, wird sie bis Herbst 2024 in allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Gesetz überführt werden müssen. Das bedeutet für rund 40.000 Unternehmen und vergleichbare Einrichtungen in Deutschland die Umsetzung ambitionierter Anforderungen und Pflichten.
Es kommen neue Sektoren hinzu, mit Anforderungen an mittelgroße Unternehmen (50-250 Mitarbeiter) und große (alles darüber) sowie für Ausnahmefälle, die sich durch eine hohe Kritikalität auszeichnen. Zusätzlich kommen auf die Organisationen Meldepflichten bei signifikanten Sicherheitsvorfällen zu und Vorgaben zu technischen, organisatorischen und operativen Sicherheitsmaßnahmen. Diese könnten sich über das geforderte Lieferkettenmanagement auch indirekt auf Zulieferer auswirken.
Einige Details ergeben sich noch aus den nationalen Verfeinerungen. Trotzdem sollten alle potenziell Betroffenen bereits jetzt überlegen, welche Auswirkungen sie bewältigen müssen, und wie ein Vorbereitungsplan aussehen könnte. „Herbst 2024“ klingt weit weg. Aber eineinhalb Jahre sind in IT-Projektzeit doch ziemlich wenig.
Zusammenfassung und FAQ der EU: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/nis2-directive Die Richtlinie im Detail: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj