Das BSI hat den 2016 veröffentlichten „Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue“ einer umfassenden Revision unterzogen. Der „C5“ wird von Cloud-Anbietern aller Größen zum Nachweis der Sicherheit von Cloud-Diensten verwendet. Die Aktualisierungen betreffen sowohl Formalia als auch die Kriterien, die an den aktuellen Stand der Technik angepasst wurden. Er enthält außerdem eine neue Domäne zur Produktsicherheit und berücksichtigt damit nun auch die Regelungen und Anforderungen des 2019 in Kraft getretenen EU Cybersecurity Acts. Zudem wurde – insbesondere für kleinere Cloud-Anbieter – der Nachweisweg über die direkte Prüfung eröffnet.
Der C5 legt fest, welche Kriterien das interne Kontrollsystem der Cloud-Anbieter erfüllen muss bzw. auf welche Anforderungen der Cloud-Anbieter mindestens verpflichtet werden sollte. Der Nachweis, dass ein Cloud-Anbieter die Anforderungen einhält und die Aussagen zur Transparenz korrekt sind, wird durch einen Bericht nach dem Wirtschaftsprüferstandard ISAE 3402 bzw. IDW PS 951 erbracht.