Die italienische Datenschutzbehörde hat OpenAI darüber informiert, dass ChatGPT gegen die EU-Datenschutzverordnung GDPR verstoßen hat.
Bereits im April 2023 hatte die Behörde ChatGPT aufgrund illegaler Datensammlung und fehlender Systeme zur Altersüberprüfung vorübergehend gesperrt. Sie stellte fest, dass ChatGPT trotz der Ausrichtung auf Benutzer ab 13 Jahren Minderjährige unangemessenen Antworten aussetzt. OpenAI erklärte damals, die Forderungen der italienischen Datenschutzbehörde bis zum 30. April erfüllt zu haben, weshalb das Verbot des Chatbots aufgehoben wurde.
Nun hat die Behörde nach einer weiteren Untersuchung entschieden, dass ChatGPT gegen die EU-Datenschutzregeln verstoßen hat. Sie bemängelt, dass OpenAI die Benutzer nicht darüber informiert, dass ihre Daten gesammelt werden. Nach der DSGVO benötigt das Unternehmen aber eine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Zusätzlich gibt es Vorwürfe bezüglich der Genauigkeit der Verarbeitung. Nun soll ein Sonderausschuss aus Datenschutzbehörden der EU eingerichtet werden, um die Problematik weiter zu untersuchen.
OpenAI selbst hat 30 Tage Zeit, auf die Anschuldigungen zu antworten.
https://www.golem.de/news/verstoesse-gegen-dsgvo-italiens-datenschuetzer-gehen-erneut-gegen-chatgpt-vor-2401-181672.html
https://www.garanteprivacy.it/home/docweb/-/docweb-display/docweb/9978020#english
https://www.garanteprivacy.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/9870847#english