Reverse Engineering erlaubt: EuGH erlaubt Dekompilierung für Bug-Fixes

Auch gegen den Willen des Herstellers darf proprietäre Software per Reverse Engineering untersucht werden, wenn es bestimmten Zwecken dient. Damit ist zumindest auf europäischer Ebene eine Frage geklärt, welche die Security-Community auf der einen und bestimmte Software-Hersteller auf der anderen Seite seit Langem beschäftigt. Für die Informationssicherheit ist dies allemal ein Gewinn, zeigt doch die Erfahrung, dass Hersteller nicht immer freiwillig und schon gar nicht in jedem Fall zeitnah kritische Bugs beheben.

https://www.golem.de/news/urheberrecht-eugh-erlaubt-dekompilierung-fuer-bug-fixes-2110-160225.html

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